ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Thorsten Henning * Coaching – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. - Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (wobei die Auflistung nicht abschließend ist):
- - Individuelles Einzelcoaching
- - Individuelles Paar-, Gruppen- oder Teamcoaching
- - Feste Coaching-Formate
- 2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Coaching-Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
- 2.3 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
- 2.4 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
- 3. Zustandekommen des Vertrages
- 3.1 Gemeinsam legen die Parteien den Bedarf des Coachings fest und lernen sich in einem circa 30-minütigem Erstgespräch persönlich kennen. Das Erstgespräch findet in der Regel per Videokonferenz (Zoom) statt und ist noch unverbindlich.
- 3.2 Angebote auf der Webseite oder in jeglicher anderen Form (mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Abgabe eines Angebots durch den Coaching Teilnehmer kann telefonisch, per E-Mail oder online durch zur Verfügung gestellte Bestellsysteme erfolgen.
- 3.3 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister (Auftragsbestätigung) zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
- 3.4 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
- 3.5 Sofern der Klient nicht selbst Vertragspartner ist, erfolgt die Vereinbarung über die Aufnahme des Coachings in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auftraggeber, Klient und Dienstleister. Die Honorierung des Coachings erfolgt durch den Auftraggeber.
- 4. Vertragsdauer und Kündigung
- 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- 4.2 Der Vertrag ohne individuell vereinbartes Enddatum kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
- 4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
- - der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet,
- - der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
- 5. Widerrufsrecht für Verbraucher
- 5.1 Sofern die Coaching-Vereinbarung im Internet, per E-Mail, Telefax oder per Telefon von einem Verbraucher geschlossen wurde, handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag. In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag der Auftragsbestätigung.
- 5.2 Bei Dienstleistungen, wie dem Coaching gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten: Wenn der Dienstleister direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, verzichtet der Auftraggeber insoweit auf das ihm zustehende Widerrufsrecht. Darauf weist der Dienstleiser in seinem Angebot hin.
- 5.3 Wird die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Coaching hat in dieser Zeit bereits begonnen, hat der Auftraggeber nur Anspruch auf eine anteilige Erstattung seiner Kosten. Bereits geleistete Dienste werden dann von der Rückerstattung anteilig abgezogen.
- 5.4 Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
- Thorsten Henning, Deyertstrasse 32, 55444 Schweppenhausen,
- E-Mail: hallo@thorsten-henning.de
- mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 1) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
- 5.6 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- 6. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
- 6.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten und vom Dienstleister bestätigten Auftrag.
- 6.2 Sofern die Termine nicht bereits in der Coachingvereinbarung festgelegt sind, vereinbaren Dienstleister und Klient die Termine für die Coachings individuell. Die Coachings finden entweder virtuell (online) oder nach Vereinbarung in Präsenzform (physisch) statt.
- 6.3 Im Falle eines Coachings auf einer Videokonferenzplattform oder anderen Online-Kollaborationsplattformen übernimmt der Dienstleister keinerlei Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten technischen Plattformen. Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare via „Zoom“ sind als Anhang 2 beigefügt.
- 6.4 Der Auftraggeber ist bei Online-Coachings für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung meiner Onlineangebote notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und PDF-Programme wie z.B. Acrobat Reader®, Zoom) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich. Der Klient hat rechtzeitig vor Beginn des Coachings die technischen Voraussetzungen für den Zugang auf seiner Seite einzurichten und zu testen. Sollte das Online-Coaching aufgrund von Verbindungsproblemen auf Seite des Auftraggebers nicht erfolgen können, wird die geplante Einheit verrechnet.
- 6.5. Liegt der Ausfall an Verbindungsproblemen des Dienstleisters oder Nichtverfügbarkeit der Videokonferenzplattform, wird die geplante Einheit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
- 6.6 Eine Aufzeichnung von Online-Coachings ist ohne vorherige Zustimmung durch den Auftragnehmer nicht zulässig
- 6.7 Wurde mit dem Dienstleister ein physisches Treffen vereinbart, stellt der Dienstleister die zur Leistungserbringung erforderlichen Räume, Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
- 6.8 Bei einer Anreise des Coaches zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers können zusätzlich Reisekosten entstehen. Diese werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Entfernung bzw. Aufwand berechnet.
- 6.9 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
- 6.10 Der Dienstleister behält sich vor, bereits vereinbarte Coaching Sitzungen vor dem geplanten Termin aus wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Coaches, höhere Gewalt) zu verschieben.
- 6.11 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- 6.12 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Dem Klienten obliegen insbesondere folgende Pflichten:
- - Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching-Prozess für seine Gesundheit
- selbst verantwortlich.
- - Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching-Termine pünktlich und gewissenhaft wahr.
- Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 20 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können.
- - Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 24 Stunden vor dem Termin ab. Ansonsten sind 50% des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig.
- - Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching-Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass der Klient diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzten muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.
- 6.13 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
- 6.14 Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- 6.15 Die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn die gemäß Auftragsbestätigung bzw. Coaching-Vereinbarung vereinbarten Sitzungen durchgeführt wurden und die vereinbarten Unterlagen per Email gesendet oder zum Download bereitgestellt wurden.
- 6.16 Der Erfolg des Coachings wird vom Dienstleister nicht garantiert, da er maßgeblich an eine aktive Prozessteilnahme des Klienten gebunden ist.
- 7. Preise und Zahlungsbedingungen
- 7.1 Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Steuern (für Deutschland). Bei Verbrauchern werden die Bruttopreise angegeben.
- 7.2 Dienstleistungen werden zu dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht in der Coaching-Vereinbarung eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
- 7.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
- 7.4 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
- 7.5 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4,12 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
- 8. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- 8.1 Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt der Dienstleister vom Auftraggeber die folgenden Daten:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonische Erreichbarkeit
- bei Unternehmern auch Firmenname und USt-ID Nr.
- 8.2 Bei kostenpflichtigen Leistungen müssen die Angaben zum Namen, insbesondere zum Unternehmensnamen, korrekt sein. Gleiches gilt für die Anschrift.
- 8.3 Die Rechnungen werden auf Basis dieser Angaben erstellt. Sollten hier Korrekturen erforderlich werden, kann dies zu Mehraufwand führen, den der Dienstleister in angemessener Höhe berechnen wird.
- 8.4 Bei einer Änderung der persönlichen Angaben, vor allem bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, teilt Der Auftraggeber dieses bitte per E-Mail an hallo@thorsten-henning.de mit.
- 9. Verschwiegenheit
- 9.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung der Dienstleistung, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen zu bewahren.
- 9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen er im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, die Er im Rahmen des Coachings erhalten oder auf die Er Zugriff hat.
- 9.3 In Gruppen- bzw. Teamcoachings gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die Der Auftraggeber im Rahmen des Programms über diese erfährt.
- 9.4 Sobald der Zweck, für welchen die vertraulichen Informationen erworben wurden, erreicht wurde, gibt der Dienstleister unverzüglich alle Originale und Kopien der vertraulichen Informationen zurück oder löscht diese.
- 10. Haftung
- 10.1 Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Er für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet der Dienstleister jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Er haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- 10.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 10.3 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Dienstleister haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.
- 10.4 Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für etwaige Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
- 11. Höhere Gewalt
- 11.1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.
- 11.2 Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Absatz 11.1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
- 11.3 Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
- 11.4 Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 11.1 sind sich die Vertragspartner einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die jeweiligen Leistungen werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare verbleiben für diese Zeit beim Dienstleister. Müssten durch den Auftraggeber noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch vom Auftraggeber zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen können die Zahlungen für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
- 11.5 Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jeder für sich.
- 11.6 Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Vertragsparteien jeweils berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch den Dienstleister erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind vom Dienstleister zu erstatten. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jeder Vertragspartner weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
- 11.7 Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch den Dienstleister erstellt. In dieser Abrechnung werden alle erbrachten Leistungen und geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Auftraggeber noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden.
- Sollte es zu Gunsten des Auftraggebers eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sich entstandenen Schäden selbst.
- 12. Umweltbewusstsein
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- Der Dienstleister möchte umweltbewusst vorgehen. Daher versendet er die gewünschten Unterlagen wie beispielsweise Angebote, Rechnungen oder Newsletter grundsätzlich über die angegebene Mailadresse des Auftraggebers zu. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss der Auftraggeber dies ausdrücklich mitteilen.
- 13. Gerichtsstand
- 13.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
- 13.2 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz im Landkreis Bad Kreuznach.
- 13.3 Der Dienstleister weist darauf hin, dass dem Auftraggeber neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr
- Der Dienstleister nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.
- 14. Schlussbestimmungen
- 14.1 Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung unserer Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den Auftraggeber betreffen, informieren der Dienstleister rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Der Auftraggeber hat nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
- 14.2 Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.